So kannst Du mitentscheiden
Wer?
Wir wählen eine neue Spitze. Alle SPD-Mitglieder, die bis zum 16. September in die Partei eingetreten sind und formal aufgenommen wurden, durften abstimmen - auch Mitglieder unter 18 Jahren und Mitglieder, die kein aktives Wahlrecht in Deutschland besitzen. Das Votum der Mitgliederbefragung ist gültig, wenn sich mindestens 20 Prozent der Mitglieder daran beteiligen. Näheres dazu findest Du in den Verfahrensrichtlinien [PDF].
Wie?
Um online abstimmen zu können, hatte jedes SPD-Mitglied die Möglichkeit, sich bis zum 30. Oktober um 18 Uhr für die Online-Abstimmung zu registrieren. Wer sich bereits für die 1. Online-Abstimmung registriert hatte, musste sich für die 2. Abstimmung nicht erneut registrieren.
Wer nicht online abstimmen mochte, konnte auch per Brief abstimmen.
Wann?
Jedes SPD-Mitglied konnte vom 19. bis zum 29. November seine Stimme online abgeben – oder per Brief.
16. September
September / Oktober
14. bis 25. Oktober
26. Oktober
30. Oktober
19. bis 29. November
30. November
6. bis 8. Dezember
Das Ergebnis
Die Auszählung erfolgte unter notarieller Aufsicht am 30. November. Das Ergebnis wurde am selben Tag bekannt gegeben. Gewählt wird die neue Spitze auf dem SPD-Parteitag vom 6. bis 8. Dezember.
Der Kontakt
Du erreichst uns unter 030 25991 500.
- Herunterladen der Datei: Fragen und Antworten zur Mitgliederbefragung, zur Abstimmung online und per Brief (pdf), 451 KB)
Fragen und Antworten zur Mitgliederbefragung, zur Abstimmung online und per Brief
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- Herunterladen der Datei: Beschluss des Parteivorstandes am 24.06.2019 (pdf), 64 KB)
Beschluss des Parteivorstandes am 24.06.2019
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- Herunterladen der Datei: Verfahrensrichtlinien zur Durchführung einer Mitgliederbefragung (pdf), 347 KB)
Verfahrensrichtlinien zur Durchführung einer Mitgliederbefragung
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